Unsere Verwaltungsexperten RA Peter Platter und RA Alexander Bauer haben vor dem Verwaltungsgericht Bozen ein spannendes Urteil erwirkt (Urteil Nr. 174 vom 09.07.2020), welches die Rechtsfrage beleuchtet, ob Umwelt- und Heimatschützer präventiv gegen die geplante Erweiterungen von Skigebieten vorgehen können.


Im Anlassfall plant Gitschberg Jochtal AG, die von unserer Kanzlei vertreten wird, die Erweiterung des gleichnamigen Skigebietes und hat die Genehmigung der diesbezüglichen Machbarkeitsstudie erwirkt. Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz legte gemeinsam mit dem AVS und der Sektion Brixen des Alpenvereins beim Verwaltungsgericht Bozen einen Rekurs gegen die besagte Genehmigung der Machbarkeitsstudie ein.
In Annahme unserer These, hat die richterliche Entscheidung die betreffende Rechtsfrage negativ beantwortet und befunden, dass die bloße Genehmigung der Machbarkeitsstudie noch keine konkreten Umweltinteressen beeinträchtige. Der gegnerische Rekurs wurde in der Folge aufgrund des fehlenden Streitinteresses der Umweltverbände für unzulässig erklärt und kostenpflichtig abgewiesen.
Im gestrigen (14.07.2020) Interview mit Salto, erläutert RA Alexander Bauer, dass “sich das Projekt in einer so frühen Phase befindet – jener der Machbarkeitsstudie –, dass die Natur noch keinen unmittelbaren Schaden nimmt. Daher haben die Umweltverbände keine Befugnis zu klagen“.
Das vollständige Salto-Interview finden Sie hier:
https://www.salto.bz/de/article/13072020/gitschberg-verwaltungsgericht-urteil