PRESSE & NEWS - STAMPA & NEWS

Unsere Rechtsanwälte Peter Platter, Alexander Bauer und Andrea Colorio haben vor dem Verwaltungsgericht Trient ein spannendes Urteil erwirkt, von welchem die Presse berichtet hat.

I nostri Avvocati Peter Platter, Alexander Bauer e Andrea Colorio hanno ottenuto un'importante vittoria presso il TAR Trento, della quale ha parlato la stampa.

Das Verbot für Kündigungen aus betriebsbedingten Gründen erstreckt sich nunmehr auf ein ganzes Jahr. Ursprünglich eingeführt am 17.03.2020 durch die Eilverordnung „Cura Italia“, gilt das Hemmnis – in Folge von insgesamt vier Verlängerungen durch das „Decreto Rilancio“, das „Decreto Agosto“, das „Decreto Ristori“ und zuletzt die „Legge di Bilancio“ – nunmehr bis zum 31.03.2021.

Die Situation dürfte vielen bekannt sein: Auf dem Nachbargrundstück wird ein Haus gebaut oder renoviert. Plötzlich entstehen Balkone, Erker, Dachvorsprünge oder andere Auskragungen, die sehr Nahe an die Grundstücksgrenze oder an das eigene Gebäude heranreichen. Wurden diese Gebäudeteile rechtmäßig gebaut?

Die Anwaltskanzlei Platter Ausserer Bauer + Partner verkündet mit großer Freude, dass ihr Gründungspartner RA Peter Platter zum zweiten Jahr in Folge von Global Law Experts als „empfehlenswerter Rechtsexperte“ im Bereich Verwaltungsrecht in Italien und die Kanzlei als „empfehlenswerte Rechtsanwaltskanzlei“ gelistet wurden (Link nachstehend angeführt).
Global Law Experts, deren Listungen nur auf Einladung erfolgen, gilt als einer der anerkanntesten Empfehlungsservices für inländische und international tätige Rechtsanwälte.
 
Lo Studio Platter Ausserer Bauer + Partner è lieto di annunciare che, per il secondo anno consecutivo, il suo fondatore, l’Avv. Peter Platter, è stato indicato da Global Law Experts come “Avvocato raccomandato” in diritto amministrativo in Italia e lo Studio è “Studio Legale raccomandato” (link riportato di seguito).
Global Law Experts, il cui processo di accreditamento è solo su invito, rientra tra i più affermati servizi di referenza per avvocati nazionali e internazionali.
 
 

Die Corona-Krise und die damit einhergehenden Einschränkungen der gewerblichen Tätigkeit hatten und haben einschneidende Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Immer wieder wird die Frage der Verpflichtung zur Bezahlung des Mietzinses für jene Monate aufgeworfen, in denen die Geschäftstätigkeit aufgrund der gesetzlichen Verbote unmöglich ist. Zumal diese Auswirkungen vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich geregelt wurden, obliegt es den jeweils mit der Frage befassten Gerichten, konkrete Lösungen zu finden, was natürlich für die Vertragsparteien große Unsicherheiten hinsichtlich der Entscheidung des Richters birgt.