PRESSE & NEWS - STAMPA & NEWS

Wenn der Nachbar baut und einem die Sicht versperrt, geht das nicht immer mit rechten Dingen zu. Die Tageszeitung berichtet über ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bozen (Nr. 59/2020), welches unseren Rekurs gegen die Verlegung einer Kubatur in Wolkenstein angenommen hat.

Das Tagblatt Dolomiten berichtet über einen wichtigen Freispruch, den unsere Kanzlei vor der Berufungssektion des Rechnungshofes (Urteil Nr. 92/2020) erzielen konnte.

Die internationalen Ein- und Ausreisebeschränkungen infolge der COVID-19 Pandemie führen nach wie vor zu großen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Die starken Einbußen im Tourismus, einem der stärksten Wirtschaftssektoren Italiens, haben nun aber doch zu einer Lockerung der Reisebestimmungen geführt. Wir beleuchten nachfolgend die aktuelle Gesetzeslage und wagen einen Blick in die nähere Zukunft des transnationalen Reisens.

Wie bereits in unseren letzten News berichtet (siehe Beiträge vom 16. Mai, 15. Mai und 15. April 2020), kann der Arbeitgeber einer eventuellen Haftung für Arbeitsunfälle wegen Covid-19 durch strikte Einhaltung der geltenden Sicherheitsprotokolle vorbeugen.

Selbige Rechtsmeinung wurde vom INAIL in dessen Rundschreiben vom 15.05.2020 vertreten (wir hatten davon berichtet). Die Haftung des Arbeitgebers – so das Rundschreiben – könne nur dann festgestellt werden, wenn dieser die Sicherheitsprotokolle nicht einhielte und den Arbeitsunfall dadurch schuldhaft zu vertreten (sprich fahrlässig verursacht oder nicht unterbunden) habe.

Mit 01.07.2020 tritt bekanntlich das neue Landesraumordnungsgesetz in Kraft. Den Forderungen nach einem weiteren Aufschub dieses Termins hat die zuständige Landesrätin letzthin eine klare Absage erteilt. Mit einer kürzlich ergangenen Gesetzesänderung (LG Nr. 3/2020) wurde die Wirksamkeit des alten Raumordnungsgesetz nun doch etwas verlängert.