PRESSE & NEWS - STAMPA & NEWS

Wie bereits in unseren letzten News berichtet (siehe Beiträge vom 16. Mai, 15. Mai und 15. April 2020), kann der Arbeitgeber einer eventuellen Haftung für Arbeitsunfälle wegen Covid-19 durch strikte Einhaltung der geltenden Sicherheitsprotokolle vorbeugen.

Selbige Rechtsmeinung wurde vom INAIL in dessen Rundschreiben vom 15.05.2020 vertreten (wir hatten davon berichtet). Die Haftung des Arbeitgebers – so das Rundschreiben – könne nur dann festgestellt werden, wenn dieser die Sicherheitsprotokolle nicht einhielte und den Arbeitsunfall dadurch schuldhaft zu vertreten (sprich fahrlässig verursacht oder nicht unterbunden) habe.

Die internationalen Ein- und Ausreisebeschränkungen infolge der COVID-19 Pandemie führen nach wie vor zu großen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Die starken Einbußen im Tourismus, einem der stärksten Wirtschaftssektoren Italiens, haben nun aber doch zu einer Lockerung der Reisebestimmungen geführt. Wir beleuchten nachfolgend die aktuelle Gesetzeslage und wagen einen Blick in die nähere Zukunft des transnationalen Reisens.

Wie bereits in unserer News vom 15.04.2020 berichtet, gilt die nachweislich am oder auf dem Weg zum Arbeitsplatz erfolgte Virusinfektion des Arbeitnehmers in Ausübung dessen Arbeitstätigkeit als Arbeitsunfall (Artikel 42, Absatz 2 der Eilverordnung „Cura Italia“ Nr. 18 vom 17. März 2020; Rundschreiben des INAIL Nr. 13 vom 3. April 2020).

Mit 01.07.2020 tritt bekanntlich das neue Landesraumordnungsgesetz in Kraft. Den Forderungen nach einem weiteren Aufschub dieses Termins hat die zuständige Landesrätin letzthin eine klare Absage erteilt. Mit einer kürzlich ergangenen Gesetzesänderung (LG Nr. 3/2020) wurde die Wirksamkeit des alten Raumordnungsgesetz nun doch etwas verlängert.

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sind derzeit noch nicht abzuschätzen. Es ist naheliegend, dass Unternehmer angesichts des langandauernden Lockdown und der jüngsten Notmaßnahmen der Regierung, die v.a. Liquiditätsbeschaffung durch neue Kredite vorsehen, bei rückgängiger Auftragslage unmittelbar auch die Personalstruktur analysieren. Viele Arbeitnehmer bangen daher um ihren Arbeitsplatz.