PRESSE & NEWS - STAMPA & NEWS

Spätestens am 4. Mai 2020 nehmen auch die letzten Baustellen ihre Tätigkeit wieder auf. Aufgrund der grassierenden Corona-Pandemie, sehen sich die Betriebe mit zusätzlichen Sicherheitsvorschriften konfrontiert. Diese neuen Vorgaben genießen bindenden Charakter und gesellen sich nebst den herkömmlichen Bestimmungen zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit. Auch bleibt das bisherige Haftungsregime der Reihe an Rechtssubjekten, die im Konstrukt der Arbeitssicherheit mitwirken, weitgehend unverändert. Dies hat zur Folge, dass jeder Betroffene, entsprechend seinem Aufgabenbereich, für die Einhaltung und Umsetzung der neuartigen, Covid-19 bedingten Regeln Sorge zu tragen hat.

Ieri il Presidente della Provincia Autonoma di Trento ha sottoscritto un’ordinanza, i cui contenuti erano stati anticipati alla stampa già il giorno precedente, contenente disposizioni relative, tra l’altro, all’attività di ristorazione e vendita di generi alimentari, all’uso di mascherine, all’utilizzo di piste ciclabili, agli spostamenti dei genitori con i figli minori e alla coltivazione del terreno per uso agricolo.

Mit Verabschiedung des G.D. 23/2020 vom 08.04.2020 (sog. „Decreto Liquidità“) hat die italienische Regierung erstmals Bestimmungen im Bereich des Konkursrechts erlassen, welche der gesundheitlichen Notlage des Landes Rechnung tragen. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen.

Auch die Justiz bekommt die Auswirkungen des neuartigen Covid-19 Virus zu spüren. Mit Gesetzesdekret Nr. 18 vom 17.03.2020 (bereits in Gesetz umgewandelt), welches das Gesetzesdekret Nr. 11 vom 08.03.2020 ersetzt hat, wurden alle Verhandlungen im Zivil-, Straf- und Steuerrecht sowie vor dem Rechnungshof anfänglich vom 9. März bis zum 15. April 2020 von Amts wegen vertagt. Auch das Verstreichen der gerichtlichen Fristen wurde für diesen Zeitraum in allen obgenannten Bereichen ausgesetzt. Die hierzu erlassenen Vorschriften wurden durch das Gesetzesdekret Nr. 23 vom 08.04.2020 teilweise erneut aufgeschoben. Die zivil- und strafrechtlichen Gerichtstermine sowie jene vor dem Rechnungshof sind nunmehr auf die Zeit nach dem 11. Mai 2020 vertagt und die Verfahrensfristen bis zum selben Datum ausgesetzt. Selbiges gilt für die Zustellung der Steuerrekurse, sowie für die Abhaltung von Mediationsverfahren und von Verhandlungen mit Rechtsbeistand.