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Gemäß am gestrigen 27.04.2022 ergangener Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofes, wurde in Rom über die Rechtmäßigkeit von Gesetzesbestimmungen zur Zuweisung des Nachnamens von Kindern befunden.

Im Anlassfall hatte ein Mann eine Lebensversicherung unterzeichnet und allgemein dessen „gesetzliche Erben“ als Begünstigte eingesetzt. Der Versicherungsnehmer war unverheiratet, kinderlos und hatte zwei Geschwister, wobei zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Bruder noch lebte; die Schwester, welche ihrerseits 4 Kinder hat, war hingegen bereits verstorben.

Aufgrund des jüngst verabschiedeten Landesgesetzes Nr. 12 vom 16. November 2021 ist die 1. Rate der Gemeindeimmobiliensteuer für folgende Immobilien und/oder Gebäude in Anbetracht des Gesundheitsnotstandes nicht mehr geschuldet:

Datendiebstahl von Seiten eines Arbeitnehmers ist leider nicht selten und kann zur fristlosen Kündigung führen. So weit, so gut. Doch wie kann sich der Arbeitgeber schützen und den Datenklau konkret und greifbar nachweisen? Darf das Unternehmen zu diesem Zwecke das Account des betroffenen Mitarbeiters durchforsten und dessen Korrespondenz einsehen? Mit dieser spannenden Rechtsfrage hat sich jüngst der Oberste Gerichtshof mit Urteil Nr. 33809 vom 12.11.2021 befasst.

Con la recente ordinanza n. 32473 dell’08.11.2021, la Suprema Corte di Cassazione, a conferma del proprio preesistente orientamento, ha ribadito che non è dovuta dall’INAIL alcuna rendita da infortunio nei confronti del lavoratore che resti coinvolto in un sinistro verificatosi durante la c.d. “pausa caffè”, a prescindere dal fatto che l’evento si sia verificato nel tempo della prestazione lavorativa.

Tale ordinanza ha trovato ampio risalto sulla stampa straniera, che ha sottolineato come i lavoratori italiani non avrebbero il diritto di effettuare la “pausa caffè”. In verità, la questione è assai più complessa.