Eigentlich hätten spätestens am 06. November 2020 die neuen Gemeindekommissionen für Raum und Landschaft ihre Tätigkeit aufnehmen sollen. Da die Gemeinderatswahlen aufgrund der Covid-19-Pandemie allerdings auf den Herbst verschoben worden sind, war es nicht möglich, die Mitglieder der Kommission rechtzeitig durch die neu gewählten Gemeinderäte zu ernennen.

Außerdem hat die Landesregierung auch noch nicht das Verzeichnis der Sachverständigen erstellt. Landeshauptmann Arno Kompatscher hat daher mit einer neuen Dringlichkeitsmaßnahme (Nr. 48/2020 vom 23.10.2020) den Zeitraum für die Ernennung der Kommissionen für Landschaft und Raum bis zum 31.12.2020 verlängert. Bis dahin und jedenfalls bis die neu gewählten Gemeinderäte alle Mitglieder der Kommission ernannt haben, bleiben die bestehenden Gemeindebaukommissionen im Amt. „Mit dieser Maßnahme wird die Kontinuität der Verwaltungstätigkeit gewährleistet", erklärt der Landeshauptmann.

Ebenso bleiben die geltenden Gemeindebauordnungen bis zum 31. Dezember 2020 und jedenfalls bis eine neue Gemeindebauordnung genehmigt worden ist, aufrecht. Allerdings müssen diese mit dem neuen Gesetz für Landschaft und Raum, welches das alte Landesraumordnungsgesetz ersetzt, übereinstimmen.

Die Verordnung sieht auch vor, dass alle Anträge auf Erlass einer Baugenehmigung, welche bis Ende des Jahres eingereicht werden und bis die neue Gemeindebauordnung ergangen ist, von der alten Gemeindebaukommission geprüft werden.

RA Peter Platter und RA Magdalena Perwanger