Unsere Leistungen im Bereich des Erbrechts
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Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge nach dem Tod einer Person und sichert die Rechte von Erben und Pflichtteilsberechtigten.
Eine frühzeitige Nachlassplanung durch Testament oder Familienvertrag hilft, Streitigkeiten zwischen den Nachkommen zu vermeiden und das Vermögen gezielt weiterzugeben. Ohne eine solche Regelung greift die gesetzliche Erbfolge. Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte beraten Sie umfassend zu Testamentserstellung, Übergaberegelungen, Pflichtteilansprüchen und Erbstreitigkeiten.
Schützen Sie Ihr Erbe und sorgen Sie bereits zu Lebzeiten für klare Verhältnisse – wir unterstützen Sie dabei!
1. Erbrecht
- Geltendmachung von Erbrechten
- Gesetzliche Erbfolge
- Testamentarische Erbfolge
- Pflichtteilsberechtigte
2. Testament
- Beratung beim Verfassen eines handschriftlichen Testaments
- Gültigkeit eines handschriftlichen Testaments
- Anfechtung und Mängel eines handschriftlichen Testaments
- Notarielles Testament
3. Nachfolgeregelung
- Begleitung und Beratung bei der Betriebsübergabe zur Vermeidung eines Erbstreites auch mittels Mediation
4. Europäisches Erbrecht
- Europäischer Nachlasszeugnis
- Europäisches Erbrecht
- Wahl des anzuwendenden Erbrechts