Auch vor dem Oberlandesgericht konnten die Rechtsanwälte Alexander Bauer und Gregor Raffl die erstinstanzlich zu Gunsten eines Südtiroler Hoteliers ergangene Grundsatzentscheidung verteidigen. Damit wurde bestätigt, dass die im Jahr 2007 eingeführte Bindung der Unteilbarkeit nicht für gastgewerbliche Betriebe gilt, die bereits vor 2007 qualitativ oder quantitativ erweitert wurden. Über den Fall berichtete die Dolomiten vom 29.10.2025.

