Kleinunternehmen aufgepasst!

Der italienische Verfassungsgerichtshof hat mit Urteil Nr. 118 vom 21.07.2025 die bisherige Obergrenze von 6 Monatsgehältern für Kündigungsentschädigungen in Kleinbetrieben (unter 15 Beschäftigte) für verfassungswidrig erklärt (Art. 9, Abs. 1, G.v.D. 23/2015).

Damit kann Angestellten von Kleinbetrieben künftig im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung eine Entschädigung von 3 bis 18 (anstatt 3-6) Monatsgehältern zugesprochen werden.

Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass eine starre Deckelung die einzelfallbezogene richterliche Abwägung ausschließe, die abschreckende Wirkung gegenüber Arbeitgebern erheblich mindere sowie gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Gleichheit und des effektiven Rechtsschutzes verstoße.

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Arbeitsrechtsexperten RA Kathrin Platter und RA Julian Daniel gerne zur Verfügung.

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