Punktesystem für Bauunternehmen

Die italienische Regierung versucht der steigenden Anzahl an Arbeitsunfällen auf Baustellen entgegenzuwirken, indem sie ein Punktesystem einführt (siehe novellierter Art. 27 Einheitstext für Arbeitssicherheit Nr. 81/2008).

Im Detail müssen sich seit dem 01.10.2024 alle Bauunternehmen und Unternehmen, welche auf Baustellen mitwirken (mit Ausnahme von reinen Lieferanten und intellektuellen Freiberuflern wie Ingenieuren, Architekten und Geometern), mit einem Punkteausweis ausstatten. Die Leistungserbringung an einer Baustelle ist somit nur mehr unter Vorlage des Ausweises möglich.

Der anfängliche Punktestand liegt bei 30 Punkten, welcher mittels Investitionen in die Arbeitssicherheit bis auf 100 Punkte erhöht werden kann. Bei Vergehen oder Unfällen, welche vom Gesetzgeber gelistet sind (z.B. unterbliebene Ausarbeitung von Sicherheitsdokumenten oder Arbeitsunfälle mit Todesfolge bzw. Invalidität), wird der Punktestand entsprechend gekürzt. Sinkt dieser auf unter 15 Punkte, ist die Tätigkeit auf der Baustelle einzustellen bzw. dürfen nur mehr jene Arbeiten abgeschlossen werden, welche bereits zu mindestens 30% des Vertragswertes fertiggestellt sind. Anschließend können die Punkte anhand von Investitionen in die Arbeitssicherheit wieder aufgestockt werden.

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